Grundbetreuung

Die Aufgaben des Betriebsarztes im Rahmen der Grundbetreuung gemäß DGUV-Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz bestehen unter anderem in der Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen, an Betriebsbegehungen und an der Beurteilung von Arbeitsplätzen, sowie in der Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beispiel zur Gefährdungsbeurteilung oder Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Betriebsspezifische Betreuung

Zu den betriebsspezifischen Aufgaben zählen besondere Gefährdungen, besondere Personengruppen, Veränderungen, Vorsorge und ggf. Eignungsuntersuchungen, die betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliches Eingliederungsmanagement und die Individualprävention.

Neben der Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, der DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheits- sowie Arbeitsschutzgesetzes bieten wir eine Vielzahl an Untersuchungen und Beratungen nach verschiedenenen anderen Rechtsnormen an, z. B. Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) u.v.m..